Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Das Amtsgericht hat mit Recht die Widerklage abgewiesen und die Beklagten verurteilt, an die Kläger 1.605 DM zu zahlen.
Die Widerklage ist unbegründet.
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