AG Münster vom 04.03.1982
8 C 550/80
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1982, 185

Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden aufgrund unzureichender Isolierung der Außenwände

AG Münster, vom 04.03.1982 - Aktenzeichen 8 C 550/80

DRsp Nr. 2009/7365

Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden aufgrund unzureichender Isolierung der Außenwände

Kommt es aufgrund unzureichender Isolierung der Außenwände zu Feuchtigkeitsschäden an den Wänden, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt. Dass diese Schäden durch intensives Beheizen und Belüften hätten vermieden werden können, ist dabei ohne Bedeutung, da ein Mieter Anspruch auf eine Wohnung hat, die mit normalen Lüftungs- und Heizungsgewohnheiten bewohnbar ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1982, 185