Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden aufgrund unzureichender Isolierung der Außenwände
AG Münster, vom 04.03.1982 - Aktenzeichen 8 C 550/80
DRsp Nr. 2009/7365
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden aufgrund unzureichender Isolierung der Außenwände
Kommt es aufgrund unzureichender Isolierung der Außenwände zu Feuchtigkeitsschäden an den Wänden, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt. Dass diese Schäden durch intensives Beheizen und Belüften hätten vermieden werden können, ist dabei ohne Bedeutung, da ein Mieter Anspruch auf eine Wohnung hat, die mit normalen Lüftungs- und Heizungsgewohnheiten bewohnbar ist.