Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung im Bereich der Aussenwandecken
AG Lüdenscheid, vom 07.12.2006 - Aktenzeichen 94 C 21/06
DRsp Nr. 2009/7491
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung im Bereich der Aussenwandecken
Bei einer deutlich sichtbaren Verfleckung im Bereich der Aussenwandecken in mehreren Räumen ist eine Minderung des Mietzinses um 25 % berechtigt. Dabei entfällt ein Minderungsbetrag von 15 % auf Feuchtigkeit im Wohnzimmer und von 10 % auf Feuchtigkeit im Kinderzimmer.