Die Klägerin ist Eigentümers des Grundstücks ..., in ... . Dieses Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus bebaut.
Die Beklagten haben die im 4. Obergeschoss rechts dieses Hauses gelegene Wohnung gemietet.
Zum 01.10.1991 hat die Klägerin eine Mieterhöhung durchgeführt, und zwar hat sie die Warmmiete auf 381,43 DM angehoben, bei einer Grundmiete von 113,87 DM.
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