Mietminderung bei Geräuschen des Garagentors der Tiefgarage
AG Bonn, vom 20.10.1989 - Aktenzeichen 8 C 191/89
DRsp Nr. 2009/7263
Mietminderung bei Geräuschen des Garagentors der Tiefgarage
Sind das Schloss und der Anschlag des Garagentors der Tiefgarage einer Wohnanlage in der Wohnung über der Einfahrt nur bei absoluter Stille vernehmbar, so ist der Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt.