AG Köln vom 09.01.1989
213 C 295/86
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1990, 146

Mietminderung bei größerer Entfernung des Pkw-Stellplatzes vom Haus

AG Köln, vom 09.01.1989 - Aktenzeichen 213 C 295/86

DRsp Nr. 2009/7328

Mietminderung bei größerer Entfernung des Pkw-Stellplatzes vom Haus

Ist Gegenstand des Mietvertrages auch ein Stellplatz für den Pkw des Mieters am Haus, so ist er zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt, wenn dieser nicht zur Verfügung gestellt wird und er auf einen in 400 bis 500 m vom Haus entfernt gelegenen allgemein zugänglichen Parkplatz angewiesen ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1990, 146