Mietminderung bei größerer Entfernung des Pkw-Stellplatzes vom Haus
AG Köln, vom 09.01.1989 - Aktenzeichen 213 C 295/86
DRsp Nr. 2009/7328
Mietminderung bei größerer Entfernung des Pkw-Stellplatzes vom Haus
Ist Gegenstand des Mietvertrages auch ein Stellplatz für den Pkw des Mieters am Haus, so ist er zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt, wenn dieser nicht zur Verfügung gestellt wird und er auf einen in 400 bis 500 m vom Haus entfernt gelegenen allgemein zugänglichen Parkplatz angewiesen ist.