LG Göttingen vom 15.01.1986
5 S 60/85
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
NJW 1986, 1112
WuM 1986, 114

Mietminderung bei Immissionen durch Baumaßnahmen täglich von 7 bis 18 Uhr an einer gegenüberliegenden Kirche

LG Göttingen, vom 15.01.1986 - Aktenzeichen 5 S 60/85

DRsp Nr. 2009/7178

Mietminderung bei Immissionen durch Baumaßnahmen täglich von 7 bis 18 Uhr an einer gegenüberliegenden Kirche

Der Mieter einer Wohnung ist zur Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt, wenn es an einer gegenüberliegenden Kirche zu umfangreichen Baumaßnahmen unter Einsatz von schwerem Gerät mit einer Lärmbelästigung täglich von 7 bis 18 Uhr kommt. Dass der Vermieter die Immissionen gem. § 906 BGB entschädigungslos dulden muss, ist dabei rechtlich ohne Bedeutung, da diese Vorschrift auf einen Mieter nicht analog anwendbar ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
NJW 1986, 1112
WuM 1986, 114