AG Berlin-Neukölln, vom 19.11.1991 - Aktenzeichen 8 C 385/91
DRsp Nr. 2009/7729
Mietminderung bei Knarren des Dielenfußbodens
Ist das Knarren der Dielen des Holzfußbodens beim Begehen sogar in der Nachbarwohnung deutlich wahrnehmbar, so ist eine Mietminderung um 5 % berechtigt.