Mietminderung bei Kondenswasserbildung unter einer auf dem Boden liegenden Matratze
AG Münster, vom 25.11.1976 - Aktenzeichen 5 C 13/76
DRsp Nr. 2009/7367
Mietminderung bei Kondenswasserbildung unter einer auf dem Boden liegenden Matratze
Die Bildung von Kondenswasser einer unter einer auf dem Fußboden liegenden Matratze stellt jedenfalls dann, wenn es im Übrigen in der Wohnung nicht feucht ist, keinen die Tauglichkeit erheblich herabsetzenden Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigten würde.