AG Bremen vom 06.06.1957
15 C 2658/57
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1957, 185

Mietminderung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen Störungen der Nachtruhe durch Feiern eines Mieters

AG Bremen, vom 06.06.1957 - Aktenzeichen 15 C 2658/57

DRsp Nr. 2009/7270

Mietminderung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen Störungen der Nachtruhe durch Feiern eines Mieters

Auch wenn die Nachtruhe des Vermieters und anderer Mitbewohner des Hauses durch Geräusche gestört wurden, die das bei nächtlichen Feiern übliche Maß allerdings nicht überschritten, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nicht berechtigt, da eine schwere Belästigung, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen würde, nicht vorliegt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1957, 185