Mietminderung bei Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern im Treppenhaus eines Hochhauses
AG München, vom 04.10.2004 - Aktenzeichen 453 C 15119/04
DRsp Nr. 2009/7675
Mietminderung bei Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern im Treppenhaus eines Hochhauses
Kurzfristiges Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern im Treppenhaus eines Hochhauses zwischen 6.30 und 8.00 Uhr berechtigt auch dann nicht zu einer Mietminderung, wenn nach der Hausordnung die Nachtruhe bis 8.00 Uhr dauert.