Mietminderung bei Lärm aus einem im Nachbarhaus gelegenen Billard-Café
AG Köln, vom 17.02.1989 - Aktenzeichen 201 C 581/88
DRsp Nr. 2009/7327
Mietminderung bei Lärm aus einem im Nachbarhaus gelegenen Billard-Café
Kommt es zu Lärmentwicklung aus einem im Nachbarhaus gelegenen Billard-Cafe, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % auch dann gerechtfertigt, wenn der Lärm nur bei geöffnetem Fenster störend ist.