Mietminderung bei Lärm und Musik bis in die frühen Morgenstunden durch eine Gaststätte
AG Berlin-Schöneberg, vom 17.03.1994 - Aktenzeichen 2 C 6/94
DRsp Nr. 2009/7750
Mietminderung bei Lärm und Musik bis in die frühen Morgenstunden durch eine Gaststätte
Kommt es durch einen neuen Wirt zu Lärmbelästigungen und Musik aus einer Gaststätte im Haus bis in die frühen Morgenstunden, so ist der Mieter einer Wohnung zur Minderung der Miete um 50 % berechtigt.