AG Berlin-Schöneberg vom 17.03.1994
2 C 6/94
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1995, 28

Mietminderung bei Lärm und Musik bis in die frühen Morgenstunden durch eine Gaststätte

AG Berlin-Schöneberg, vom 17.03.1994 - Aktenzeichen 2 C 6/94

DRsp Nr. 2009/7750

Mietminderung bei Lärm und Musik bis in die frühen Morgenstunden durch eine Gaststätte

Kommt es durch einen neuen Wirt zu Lärmbelästigungen und Musik aus einer Gaststätte im Haus bis in die frühen Morgenstunden, so ist der Mieter einer Wohnung zur Minderung der Miete um 50 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1995, 28