AG München, vom 01.03.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 26 C 2614/84
Mietminderung bei Lärm von einem Spielplatz im Innenbereich einer großen Wohnanlage
LG München I, Urteil vom 27.11.1985 - Aktenzeichen 20 S 8842/85
DRsp Nr. 2001/12263
Mietminderung bei Lärm von einem Spielplatz im Innenbereich einer großen Wohnanlage
Von einem Spielplatz im Innenbereich einer großen Wohnanlage ausgehender Lärm, der durch die zweckbestimmte Nutzung für Sport und Spiel von Kindern und Familien entsteht, rechtfertigt keine Minderung des Mietzinses.
Wegen des Sachverhalts bis zur amtsgerichtlichen Entscheidung wird auf das Endurteil des Amtsgerichts München vom 01.03.1985 (Bl. 95/100 d.A.) Bezug genommen (§ 543 Abs. 1ZPO).
Die Beklagten haben gegen das Endurteil vom 01.03.1985 Berufung eingelegt und zur Begründung vorgetragen:
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