AG Osnabrück vom 03.06.1986
14 C 21/85
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1986, 334

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch die unter dem Schlafzimmer liegende Einfahrt zur Tiefgarage

AG Osnabrück, vom 03.06.1986 - Aktenzeichen 14 C 21/85

DRsp Nr. 2009/7405

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch die unter dem Schlafzimmer liegende Einfahrt zur Tiefgarage

Kommt es aufgrund der zunehmenden Motorisierung zu einer gegenüber dem Zustand bei Anmietung der Wohnung erheblich gestiegenen Lärmbelastung durch die unter dem Schlafzimmer liegende Tiefgaragenzufahrt des Hauses, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1986, 334