LG Siegen vom 09.11.1989
3 S 87/89
Normen:
BGB § 537 Abs. 1, § 538 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)400c-d
WuM 1990, 17

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle

LG Siegen, vom 09.11.1989 - Aktenzeichen 3 S 87/89

DRsp Nr. 1992/11440

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle

Langwierige, mit erheblichen Eingriffen in die vorhandene Infrastruktur und Umgebung verbundene Maßnahmen zur Erstellung einer benachbarten Straße als Fehler der Mietwohnung; (d) kein Ausschluß des Mietminderungsrechts deswegen, weil der Vermieter die Beeinträchtigungen gemäß § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muß.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1, § 538 ;