Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle
LG Siegen, vom 09.11.1989 - Aktenzeichen 3 S 87/89
DRsp Nr. 1992/11440
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle
Langwierige, mit erheblichen Eingriffen in die vorhandene Infrastruktur und Umgebung verbundene Maßnahmen zur Erstellung einer benachbarten Straße als Fehler der Mietwohnung;(d) kein Ausschluß des Mietminderungsrechts deswegen, weil der Vermieter die Beeinträchtigungen gemäß § 906BGB entschädigungslos hinnehmen muß.