Die Beklagten waren seit dem Jahre 1972 bis Dezember 1975 Mieter im Hause des Klägers .... Monatliche Miete war mit 395 DM zuzüglich einer Umlagenpauschale von 10 DM monatlich vereinbart. In dem Mehrfamilienhaus war im Erdgeschoss unter anderem eine Schuhmacherwerkstatt untergebracht. In einem Nachbarhaus wurde eine Tanzgaststätte betrieben.
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