AG Rudolstadt vom 20.05.1999
1 C 914/98
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2000, 19

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch einen Recyclingplatz und Besucher eines Biergartens

AG Rudolstadt, vom 20.05.1999 - Aktenzeichen 1 C 914/98

DRsp Nr. 2009/7416

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch einen Recyclingplatz und Besucher eines Biergartens

1. Von einem Recyclingplatz ausgehender Lärm berechtigt zu einer Minderung des Mietzinses um 10 %. 2. Kommt es in den Sommermonaten zu Lärmbelästigungen durch Besucher eines Biergartens, so ist für die Zeit der Beeinträchtigung eine weitere Mietzinsminderung um 10 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2000, 19