Mietminderung bei Lärmbelästigung durch einen Recyclingplatz und Besucher eines Biergartens
AG Rudolstadt, vom 20.05.1999 - Aktenzeichen 1 C 914/98
DRsp Nr. 2009/7416
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch einen Recyclingplatz und Besucher eines Biergartens
1. Von einem Recyclingplatz ausgehender Lärm berechtigt zu einer Minderung des Mietzinses um 10 %.2. Kommt es in den Sommermonaten zu Lärmbelästigungen durch Besucher eines Biergartens, so ist für die Zeit der Beeinträchtigung eine weitere Mietzinsminderung um 10 % gerechtfertigt.