Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Erweiterung einer nahegelegenen Eisenbahnlinie
AG Köln, vom 03.08.1999 - Aktenzeichen 212 C 91/99
DRsp Nr. 2009/7427
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Erweiterung einer nahegelegenen Eisenbahnlinie
1. Kommt es durch den Ausbau einer Bahnstrecke täglich von morgens mit abends zu erheblicher Lärmentwicklung und weiteren Immissionen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % gerechtfertigt.2. Der Mieter ist nicht gehalten, sich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, ob hinsichtlich einer benachbarten Bahnstrecke Bauarbeiten vorgesehen sind.