AG Braunschweig vom 25.06.1999
117 C 1270/99
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2002, 50

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Kinder

AG Braunschweig, vom 25.06.1999 - Aktenzeichen 117 C 1270/99

DRsp Nr. 2009/7451

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Kinder

Wer in einem "Altbau" wohnt, kann nicht erwarten, von Umweltgeräuschen genauso abgeschirmt zu sein wie in einem modernen Mehrfamilienhaus. Daher besteht ein Recht zur Minderung des Mietzinses bei Lärmbeeinträchtigungen durch Kinder nur dann, wenn die Eltern die Kinder zum Lärmen anhalten oder bei unerträglichem Lärmen nicht einschreiten.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 2002, 50