AG München, vom 29.01.2004 - Aktenzeichen 453 C 24551/03
DRsp Nr. 2009/7357
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Mitmieter
Lärmbelästigungen durch Mitmieter, die durch normalen Wohngebrauch hervorgerufen werden, berechtigen in einer Altbauwohnung nicht zur Minderung des Mietzinses.