Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Sanierungsarbeiten im Nebengebäude
AG Köln, vom 26.10.1982 - Aktenzeichen 212 C 210/82
DRsp Nr. 2009/7336
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Sanierungsarbeiten im Nebengebäude
Kommt es im Zuge von Sanierungsmaßnahmen im Nebenhaus durch Lärmbelästigungen durch Hammerklopfen und elektrische Bohrhämmer, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % grundsätzlich gerechtfertigt. Diese haben jedoch Vermieter und Mieter je zur Hälfte zu tragen, da der Vermieter als Eigentümer des Gebäudes die Lärmbelästigung entschädigungslos hinzunehmen hat.