OLG Hamburg vom 06.12.2000
4 U 121/00
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 146

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Straßenbaumaßnahmen

OLG Hamburg, vom 06.12.2000 - Aktenzeichen 4 U 121/00

DRsp Nr. 2009/7532

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Straßenbaumaßnahmen

Der Mieter eines Ladenlokals kann die Miete wegen Straßenbauarbeiten jedenfalls dann nicht mindern, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht hinreichend substantiiert dargetan ist. Gelegentliche Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich hinzunehmen.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 146