AG Köln vom 22.07.1992
207 C 164/91
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1994, 200

Mietminderung bei Lärmentwicklung aus einem Schallplattenladen im Erdgeschoss des Hauses

AG Köln, vom 22.07.1992 - Aktenzeichen 207 C 164/91

DRsp Nr. 2009/7323

Mietminderung bei Lärmentwicklung aus einem Schallplattenladen im Erdgeschoss des Hauses

Kommt es aufgrund des Betriebes eines Schallplattenladens im Erdgeschoss des Hauses zu Lärmentwicklung in der darüber liegenden Wohnung insbesondere durch rhythmisch über längere Zeit andauernde Tiefenfrequenzen, die als besonders störend empfunden werden, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1994, 200