Mietminderung bei Lärmentwicklung aus einem Schallplattenladen im Erdgeschoss des Hauses
AG Köln, vom 22.07.1992 - Aktenzeichen 207 C 164/91
DRsp Nr. 2009/7323
Mietminderung bei Lärmentwicklung aus einem Schallplattenladen im Erdgeschoss des Hauses
Kommt es aufgrund des Betriebes eines Schallplattenladens im Erdgeschoss des Hauses zu Lärmentwicklung in der darüber liegenden Wohnung insbesondere durch rhythmisch über längere Zeit andauernde Tiefenfrequenzen, die als besonders störend empfunden werden, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.