AG Bad Segeberg - Urteil vom 21.11.1991
17 C 122/91
Normen:
BGB § 537 Abs. 1, § 539 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 477

Mietminderung bei Lagerung von Baumaterial

AG Bad Segeberg, Urteil vom 21.11.1991 - Aktenzeichen 17 C 122/91

DRsp Nr. 1995/7901

Mietminderung bei Lagerung von Baumaterial

1. Die teilweise Belegung eines Wohngrundstücks mit Baumaterial stellt einen Mangel des Mietobjekts dar, der zu einer Mietzinsminderung in Höhe von 10% berechtigt. 2. Dem Recht zur Minderung steht nicht entgegen, daß der Mieter den Mangel zu Beginn des Mietverhältnisses kannte, da er nicht davon ausgehen mußte, daß es sich insoweit um einen Dauerzustand handelt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1, § 539 ;
Fundstellen
WuM 1992, 477