AG Hamburg, vom 13.10.1993 - Aktenzeichen 45 C 1322/92
DRsp Nr. 2009/7293
Mietminderung bei Mängeln der Flachdachisolierung
Ist aufgrund eines nicht fachgerecht abgedichteten Flachdachs mit größeren Durchfeuchtungsschäden zu rechnen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.