AG Hamburg vom 13.10.1993
45 C 1322/92
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1998, 570

Mietminderung bei Mängeln der Flachdachisolierung

AG Hamburg, vom 13.10.1993 - Aktenzeichen 45 C 1322/92

DRsp Nr. 2009/7293

Mietminderung bei Mängeln der Flachdachisolierung

Ist aufgrund eines nicht fachgerecht abgedichteten Flachdachs mit größeren Durchfeuchtungsschäden zu rechnen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1998, 570