Mietminderung bei Mängeln der Heizungsanlage und Rostverfärbung des Wassers
AG Görlitz, vom 03.11.1997 - Aktenzeichen 1 C 1320/96
DRsp Nr. 2009/7286
Mietminderung bei Mängeln der Heizungsanlage und Rostverfärbung des Wassers
1. Lässt sich in den Wintermonaten nur eine Raumtermperatur von 16-18 °C erreichen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 30 % gerechtfertigt.2. Die Rostverfärbung des Wassers stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes dar, weil hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass das Wasser schmutzig sei und Krankheitserreger enthalte und berechtigt zu einer Mietminderung um 20 %.