AG Görlitz vom 03.11.1997
1 C 1320/96
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1998, 180

Mietminderung bei Mängeln der Heizungsanlage und Rostverfärbung des Wassers

AG Görlitz, vom 03.11.1997 - Aktenzeichen 1 C 1320/96

DRsp Nr. 2009/7286

Mietminderung bei Mängeln der Heizungsanlage und Rostverfärbung des Wassers

1. Lässt sich in den Wintermonaten nur eine Raumtermperatur von 16-18 °C erreichen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 30 % gerechtfertigt. 2. Die Rostverfärbung des Wassers stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes dar, weil hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass das Wasser schmutzig sei und Krankheitserreger enthalte und berechtigt zu einer Mietminderung um 20 %.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1998, 180