Mietminderung bei Mängeln des Fußbodens und eines Fensters im Korridor, zu geringer Heizleistung des Wohnzimmerofens und Mängel der Maler- und Fliesenarbeiten im Badezimmer
AG Berlin-Schöneberg, vom 17.10.1989 - Aktenzeichen 16 C 508/89
DRsp Nr. 2009/7252
Mietminderung bei Mängeln des Fußbodens und eines Fensters im Korridor, zu geringer Heizleistung des Wohnzimmerofens und Mängel der Maler- und Fliesenarbeiten im Badezimmer
1. Beträgt die Heizleistung des Wohnzimmerofens 4 anstatt 6 kW, so berechtigt dies zu einer Mietminderung um 10 %.2. Ist der Fußboden im Korridor wellig und ein Fenster verrottet, so berechtigt dies ebenfalls zu einer Mietminderung von 10 %.3. Ein überlaufendes Abwasserbecken, die nicht vollständige malermäßige Behandlung des Fußbodens und eine unverputzte Fläche von 1 qm im Badezimmer berechtigten nicht zu einer Mietminderung.