Mietminderung bei Mietminderung bei Nichtbenutzbarkeit eines Zimmers; Rechtsfolgen zu hoher Mietminderung
LG Berlin, vom 18.10.1994 - Aktenzeichen 65 S 201/93
DRsp Nr. 2009/7138
Mietminderung bei Mietminderung bei Nichtbenutzbarkeit eines Zimmers; Rechtsfolgen zu hoher Mietminderung
1. Ist ein Zimmer einer Mietwohnung nicht benutzbar, so bemißt sich der Umfang der Mietminderung nach der anteiligen Fläche (hier: 22 %).2. Zahlungsverzug aufgrund einer vom Mieter falsch eingeschätzten Mietminderungsquote berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges.