LG Hannover, vom 21.05.1974 - Aktenzeichen 9 S 66/74
DRsp Nr. 2009/7199
Mietminderung bei Neubaufeuchte
Das Auftreten von Schwitzwasser stellt in einer Neubauwohnung keinen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter muss sich hierauf durch ausreichendes Heizen und Lüften einstellen.