LG Berlin, vom 09.08.1999 - Aktenzeichen 61 S 510/98
DRsp Nr. 2009/7604
Mietminderung bei Schimmelbildung in der Dusche
Die Bildung von Schimmelpilz an den Fugen im Duschbereich berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses, da sie durch Trockenwischen nach der Benutzung vermieden werden kann.