AG Münster vom 21.10.1981
5 C 438/81
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1982, 170

Mietminderung bei Sperrung eines zum Haus führenden Abkürzungsweges nach jahrelanger Gestattung

AG Münster, vom 21.10.1981 - Aktenzeichen 5 C 438/81

DRsp Nr. 2009/7366

Mietminderung bei Sperrung eines zum Haus führenden Abkürzungsweges nach jahrelanger Gestattung

Wird ein zum Haus führender Abkürzungsweg nach jahrelanger Gestattung für die Benutzung durch die Mieter gesperrt, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1982, 170