Mietminderung bei Stilllegung der Müllschluckanlage
AG Hamburg, vom 31.01.1984 - Aktenzeichen 37a C 344/83
DRsp Nr. 2009/7301
Mietminderung bei Stilllegung der Müllschluckanlage
Wird die im Haus vorhandene Müllschluckanlage stillgelegt, so ist eine Mietminderung nicht berechtigt. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, diese wieder in Betrieb zu setzen.