Mietminderung bei Trübung der Isolierglasscheiben in der Küche und im Wohnzimmer
AG Miesbach, vom 30.10.1984 - Aktenzeichen 3 C 585/84
DRsp Nr. 2009/7355
Mietminderung bei Trübung der Isolierglasscheiben in der Küche und im Wohnzimmer
Die Trübung der Isolierglasscheiben im Wohnzimmer und in der Küche einer Mietwohnung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der zu einer Minderung des Mietzinses um insgesamt 1,5 % (Wohnzimmer: 1 %, Küche: 0,5 %) berechtigt.