AG Miesbach vom 30.10.1984
3 C 585/84
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1985, 260

Mietminderung bei Trübung der Isolierglasscheiben in der Küche und im Wohnzimmer

AG Miesbach, vom 30.10.1984 - Aktenzeichen 3 C 585/84

DRsp Nr. 2009/7355

Mietminderung bei Trübung der Isolierglasscheiben in der Küche und im Wohnzimmer

Die Trübung der Isolierglasscheiben im Wohnzimmer und in der Küche einer Mietwohnung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der zu einer Minderung des Mietzinses um insgesamt 1,5 % (Wohnzimmer: 1 %, Küche: 0,5 %) berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1985, 260