Mietminderung bei überhöhtem Verbrauch an Heizenergie
LG Waldshut-Tiengen, vom 28.12.1990 - Aktenzeichen 1 S 57/90
DRsp Nr. 1992/11470
Mietminderung bei überhöhtem Verbrauch an Heizenergie
b. Mögliche Annahme eines Mangels im Sinne des 537 BGB bei unzureichender Wärmedämmung einer Mietwohnung mit der Folge verhältnismäßig hoher Heizkosten;c. das gilt auch im Falle einer Altbauwohnung, wenn die Bauausführung zwar den Regeln der Technik zur Zeit der Errichtung des Gebäudes entspricht, die Wärmedämmung jedoch mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand ohne Schwierigkeiten verbessert werden kann.