AG Bochum vom 28.11.1978
5 C 668/78
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1979, 74

Mietminderung bei Unbenutzbarkeit des Wohnzimmers wegen Abstützung der Decke

AG Bochum, vom 28.11.1978 - Aktenzeichen 5 C 668/78

DRsp Nr. 2009/7260

Mietminderung bei Unbenutzbarkeit des Wohnzimmers wegen Abstützung der Decke

Ist das Wohnzimmer einer Wohnung unbenutzbar, weil die Wohnzimmerdecke durch Balken abgestützt wird, so ist eine Minderung des Mietzinses um 30 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1979, 74