Mietminderung bei unflätigen Beschimpfungen durch den Hauswart
AG Berlin-Neukölln, vom 09.12.2003 - Aktenzeichen 10 C 255/82
DRsp Nr. 2009/7683
Mietminderung bei unflätigen Beschimpfungen durch den Hauswart
Die Störung des Hausfriedens durch grob-unflätige Beschimpfungen und Bedrohungen der Mieter durch die Hauswartsleute stellt einen zur Mietminderung um 10% berechtigenden Mangel der Mietsache dar.