Mietminderung bei Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche um 20 qm
AG Bergheim, vom 25.06.1976 - Aktenzeichen 12 C 791/75
DRsp Nr. 2009/7243
Mietminderung bei Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche um 20 qm
Wird im Mietvertrag die Größe einer Wohnung mit einer bestimmten Quadratmeterzahl vereinbart, so handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft i.S. von §§ 537 Abs. 2 S. 2, 580 BGB. Wird diese vereinbarte Wohnfläche um 1/6 unterschritten, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt.