AG Köln, vom 07.05.1979 - Aktenzeichen 154 C 1058/79
DRsp Nr. 2009/7340
Mietminderung bei veralteter Gemeinschaftsantenne
Ein Mieter ist nicht berechtigt, den Mietzins zu mindern, weil die auf dem Dach des Hauses befindliche Gemeinschaftsantenne nicht auf dem neuesten Stand ist und nur ein Fernsehprogramm empfängt.