AG Wuppertal, vom 30.12.1986 - Aktenzeichen 92 C 338/86
DRsp Nr. 2009/7666
Mietminderung bei verfaultem Schlafzimmerfenster
Ist das Schlafzimmerfenster völlig verfault, so ist ein Recht zur Mietminderung um 10 % gegeben. Darüber hinaus ist der Mieter aber nicht berechtigt, das Mietverhältnis wegen Gebrauchsentziehung oder Gesundheitsgefährdung fristlos zu kündigen.