AG Wuppertal vom 30.12.1986
92 C 338/86
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
DWW 1988, 89

Mietminderung bei verfaultem Schlafzimmerfenster

AG Wuppertal, vom 30.12.1986 - Aktenzeichen 92 C 338/86

DRsp Nr. 2009/7666

Mietminderung bei verfaultem Schlafzimmerfenster

Ist das Schlafzimmerfenster völlig verfault, so ist ein Recht zur Mietminderung um 10 % gegeben. Darüber hinaus ist der Mieter aber nicht berechtigt, das Mietverhältnis wegen Gebrauchsentziehung oder Gesundheitsgefährdung fristlos zu kündigen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
DWW 1988, 89