LG Berlin vom 08.01.2004
67 S 312/01
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2; BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen:
MM 2004, 124

Mietminderung bei Verringerung der Glasflächen im Zuge einer Modernisierung um 23 %

LG Berlin, vom 08.01.2004 - Aktenzeichen 67 S 312/01

DRsp Nr. 2009/7767

Mietminderung bei Verringerung der Glasflächen im Zuge einer Modernisierung um 23 %

Hat der Vermieter im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme Isolierglasfenster einbauen lassen, deren Fläche um 23 % kleiner ist als die ursprünglich vorhandenen Fenster, so ist der Mieter berechtigt, die Miete für jedes Fenster um 3 % zu mindern (hier: bei fünf Fenstern 15 %). Außerdem steht dem Mieter ein Anspruch auf Wiederherstellung der größeren Fensterglasfläche zu.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2; BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen
MM 2004, 124