Mietminderung bei Verringerung der Glasflächen im Zuge einer Modernisierung um 23 %
LG Berlin, vom 08.01.2004 - Aktenzeichen 67 S 312/01
DRsp Nr. 2009/7767
Mietminderung bei Verringerung der Glasflächen im Zuge einer Modernisierung um 23 %
Hat der Vermieter im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme Isolierglasfenster einbauen lassen, deren Fläche um 23 % kleiner ist als die ursprünglich vorhandenen Fenster, so ist der Mieter berechtigt, die Miete für jedes Fenster um 3 % zu mindern (hier: bei fünf Fenstern 15 %). Außerdem steht dem Mieter ein Anspruch auf Wiederherstellung der größeren Fensterglasfläche zu.