LG Bonn vom 16.11.1989
6 S 344/89
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1990, 203

Mietminderung bei Verschmutzungen des Lichthofes einer Wohnanlage

LG Bonn, vom 16.11.1989 - Aktenzeichen 6 S 344/89

DRsp Nr. 2009/7162

Mietminderung bei Verschmutzungen des Lichthofes einer Wohnanlage

Hat der Mieter einer Wohnung nach der Hausordnung für die Reinigung eines Lichthofes Sorge zu tragen, so kann er eine Minderung des Mietzinses nicht darauf stützen, dass dieser verschmutzt ist. Er trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Verschmutzungen durch andere Mieter hervorgerufen wurden.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1990, 203