Die Beklagten haben durch Mietvertrag vom 06.03.1971 ab 01.10.1971 das Haus des Klägers in ... auf die Dauer von 5 Jahren gemietet. Der monatliche Mietzins war mit 1.400 DM vereinbart.
Mit Schreiben vom 25.08.1972 bemängelte der Beklagte zu 1), dass die Heizung nicht intakt sei. Er verwies darauf, dass er dem Kläger dies schon mehrfach mitgeteilt habe, ohne dass dieser etwas unternommen habe. Alle 3 bis 8 Tage falle der Druck in der Heizung so weit ab, dass man alle Heizkörperventile öffnen könne, ohne dass Wasser oder auch nur Luft austrete. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Kopie des Schreibens Bl. 90 Bezug genommen.
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