Mietminderung bei Zunahme des Straßenverkehrs und Inbetriebnahme eines Fernbahnhofs
AG Berlin-Spandau, vom 22.11.2002 - Aktenzeichen 3b C 114/01
DRsp Nr. 2009/7760
Mietminderung bei Zunahme des Straßenverkehrs und Inbetriebnahme eines Fernbahnhofs
1. Wird lange Zeit nach Abschluss des Mietvertrages in einer Entfernung von 50 Meter zu der Mietwohnung ein Fernbahnhof in Betrieb genommen, so ist der Mieter aufgrund der davon ausgehenden Geräuschimmissionen wie Bremsgeräusche der Züge und Lautsprecherdurchsagen zu einer Minderung des Mietzinses um 15 % berechtigt.2. Die Zunahme des Straßenverkehrs in einer innerstädtischen Durchgangsstraße berechtigt nicht zu einer Mietminderung, weil mit einer gewöhnlichen Zunahme des Verkehrsaufkommens regelmäßig zu rechnen ist.