Der Beklagte war aufgrund Mietvertrages vom 20.11.1986 Mieter in einer Wohnung im Hause des Klägers ... . Die Wohnung bestand aus 3 Zimmern, Küche, Diele, Bad, Balkon, 1 Kellerraum. Der Mietzins betrug DM 700,00.
Mit der Klage verlangt der Kläger vom Beklagten restlichen Mietzins in Höhe von DM 1.800,00 für die Monate April bis Juni 1987. In Höhe von DM 300,00, die der Beklagte noch vor Zustellung des Mahnbescheides, am 12.06.1987, gezahlt hat, hat er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Der Kläger beantragt,
den Beklagten zu verurteilen, an ihn DM 1.800,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 15.05.1987 zu zahlen; die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|