Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger ist Eigentümer und Vermieter. Die Beklagten sind Mieter des Einfamilienhauses in der N-Straße, #### Q. Grundlage des Mietverhältnisses ist der Mietvertrag vom 13.05.1998 (Bl. 5 ff d.A.), auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. Danach beträgt die monatliche Kaltmiete 375,80 €. Zu § 5 weist der Mietvertrag unter der Überschrift "Vom Mieter zugesagte Arbeiten in den Räumen/Zustand der Räume" unter anderem folgende handschriftlich aufgenommene Regelung auf:
"Der Vermieter übernimmt keinerlei Renovierung u. Reparatur Kosten..."
a) b) c)
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