Mietminderungsschaden wegen mangelhafter Ausführung einer Balkonversiegelung
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2007 - Aktenzeichen 12 U 34/07
DRsp Nr. 2007/22234
Mietminderungsschaden wegen mangelhafter Ausführung einer Balkonversiegelung
1. Die Anwendbarkeit von § 13 Nr. 7 VOB/B a. F. scheidet aus, wenn die Abnahme des Werks noch nicht stattgefunden hat, es sei denn, der Auftraggeber hat diese zu Unrecht verweigert. Vor der Abnahme richten sich Schadensersatzansprüche wegen am Bauwerk aufgetretener Mängel nach § 4 Nr. 7 VOB/B.2. Mietminderungen der Mieter des Auftraggebers infolge einer mangelhaften Balkonversiegelung können nicht als Schadensersatz gegenüber dem Werkunternehmer geltend gemacht werden, wenn ein Anspruch auf Mietminderung wegen der Mängel nicht bestand. Insoweit fehlt es an einem kausal durch die mangelhafte Leistung verursachten Mietminderungsschaden.