LG Magdeburg - Urteil vom 11.02.1997
2 S 636/96
Normen:
MHG § 11 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 32
RAnB Nr. 94/97
WuM 1997, 269

Mietpreisbindung für Altbauwohnungen - »Leerzug« wegen Rekonstruktion des Hauses

LG Magdeburg, Urteil vom 11.02.1997 - Aktenzeichen 2 S 636/96

DRsp Nr. 1997/6763

Mietpreisbindung für Altbauwohnungen - »Leerzug« wegen Rekonstruktion des Hauses

Eine ursprünglich bewohnbare, jedoch wegen geplanter Rekonstruktion des Hauses »leergezogene« Wohnung, die am 3.10.1990 noch nicht bezugsfertig war, unterliegt der Mietpreisbindung für Altbauwohnungen (keine »Wiederherstellung« von Wohnraum i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG).

Normenkette:

MHG § 11 ;

Aus den Gründen:

Die Klägerin hat die Miete korrekt nach der 1. und 2. GrundMV erhöht. Sie war gemäß § 11 Abs. 2 MHG auch nur berechtigt, die neue Miete nach diesen Grundmietenverordnungen zu erhöhen, denn bei der Wohnung der Beklagten handelt es sich um preisgebundenen Wohnraum. Die Auffassung der Beklagten, die Klägerin hätte die Miete nur nach den §§ 2 und 3 MHG erhöhen dürfen, ist nicht zutreffend.

Mietpreisbindung für Altbauwohnraum (§ 11 Abs. 1 MHG) Vorliegend keine »Wiederherstellung« von Wohnraum i.S. von § Abs. Satz 1 Nr. : Wohnung war zwar am 3.10.1990 nicht bezugsfertig, vielmehr aufgrund geplanter Rekonstruktionsmaßnahmen »leergezogen« Zweck der Regelung des § Abs. Satz 1 Nr. Ergebnis