OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27.01.1993 - Aktenzeichen 3 RE-Miet 2/92
DRsp Nr. 1996/30263
Mietrecht; Eigenbedarf; Alternativwohnung
Dem wegen Eigenbedarf nach § 564 bBGB berechtigt kündigenden Vermieter obliegt es, dem gekündigten Mieter eine nach Zugang der Kündigung frei gewordene andere Wohnung im selben Hausanwesen zur Anmietung anzubieten; widrigenfalls ist sein Räumungsbegehren rechtsmißbräuchlich, sofern nicht Umstände hinzutreten, die die Neubegründung eines Mietverhältnisses mit diesem Mieter als unzumutbar erscheinen lassen.