AG Schöneberg, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 C 587/02
Mietvertrag: Zur Entstehung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses
KG, Urteil vom 01.12.2005 - Aktenzeichen 8 U 249/04
DRsp Nr. 2006/686
Mietvertrag: Zur Entstehung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses
Zur Entstehung von Schadensersatzansprüchen gegen den Mieter wegen nicht durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Schönheitsreparaturen sowie zum Bestehen eines Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung zuviel gezahlten Mietzinses.